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Spezifische Signaturen als Nachweis für Belastungen

Mithilfe von Mikro- oder Nanostrukturen, welche auf Oberflächen mit einem bestimmten Verfahren aufgebracht werden ( Offenlegungsschrift DE 10 2009 038 108 A1 2010.12.30)
können als Nachweis für nachträglich durchgeführte Veränderungen, Alterung oder Belastungen ( Schrumpfung, plastische Verformung, Wärmebehandlung, Oberflächenbehandlung, Korrosionsangriff, Oxidbildung, Reibung, Verschleiß, Beschichtung, Verätzen ) auf Bauteilen, Beschichtungen, polierten Oberflächen, Schmuckstücken, Kunstgegenständen und anderen Gegenständen verwendet werden