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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Begriffsbestimmungen

a. Kunde ist der Unternehmer, die Deutsche Industriegruppe Verlag beauftragt, einen Werbeeintrag in der industrieverlag.com-Datenbank vorzunehmen.

b. Zugangsdaten sind die Kundennr. und der 4-stellige Pin, die der Deutsche Industriegruppe Verlag dem Kunden zur Verfügung stellt.

 

§ 2 Geltung der AGB

a. Die Registrierung und Beauftragung zur Vornahme eines Eintrags in der industrieverlag.com-Datenbank durch den Kunden erfolgt ausschließlich unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt). Dies gilt auch dann, wenn die Deutsche Industriegruppe Verlag den AGB des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht. Kunden-AGB finden ausdrücklich keine Anwendung.

b. Der Kunde versichert, die Registrierung und Beauftragung nur als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also im Rahmen der Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit vorzunehmen.

 

§ 3 Vertragsgegenstand

a. Die Deutsche Industriegruppe Verlag bietet ein Datenbankverzeichnis für gewerbliche Einträge an, in das sich der Kunde eintragen lassen kann. Der Auftrag gilt für eine Veröffentlichung des Firmeneintrags des Kunden in den vertraglich vereinbarten Verteilern.

b. Der Kunde kann im Rahmen der Beauftragung seine Anschrift sowie die sonstigen aus den Erfassungsformularen ersichtlichen Angaben eintragen. Die Pflege der eingetragenen Daten erfolgt selbständig durch den Kunden im passwortgeschützten Zugang zu seinem Brancheneintrag.

c. Die vom Kunden eingestellten Inhalte und Daten werden auf einem Server zum Abruf im Internet zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung erfolgt 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche.

d. Die Deutsche Industriegruppe Verlag verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und wird überlassene Daten nur im gesetzlich zulässigen Rahmen verwenden.

 

§ 4 Leistungsänderung

a. Ändern sich die technischen, rechtlichen oder kommerziellen Rahmenbedingungen und wird die Deutsche Industriegruppe Verlag dadurch die vertragsgemäße Leistung hinsichtlich des Produkts wesentlich erschwert, kann sie die angebotenen Dienste ändern, einstellen oder nur gegen erhöhte Vergütung weiter anbieten.

b.Die Deutsche Industriegruppe Verlag wird den Kunden rechtzeitig schriftlich oder per E-Mail über eine wesentliche Erschwerung informieren und entweder eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen oder die Änderung vornehmen bzw. nach Ablauf einer angemessenen Ankündigungsfrist die Einstellung der Leistung vornehmen.

c. Die Änderungen gelten als genehmigt, soweit der Kunde ihnen nicht innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Änderung schriftlich widerspricht oder den Vertrag kündigt. Die Deutsche Industriegruppe Verlag wird auf diese Frist und deren Folgen in der Mitteilung besonders hinweisen.

 

§ 5 Pflichten des Kunden

a. Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der vom Kunden bereitgestellten Daten ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde überprüft die Gestaltung und Vollständigkeit seines Eintrags regelmäßig. Der Kunde ist verantwortlich für die mit seinen Zugangsdaten vorgenommenen Änderungen des Eintrags.

b. Der Kunde gewährt Deutsche Industriegruppe Verlag das Recht, die von ihm bereitgestellten Daten zu veröffentlichen und zu statistischen Zwecken zu verwenden.

c. Der Kunde kann seine Zustimmung zu einer Freigabe seiner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder korrigieren. Der Kunde ist auch bei Widerruf weiterhin zur Zahlung des Gesamtbetrages des von ihm gebuchten Produktes verpflichtet.

 

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

a. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate soweit nicht einzelvertraglich eine abweichende Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten (hier eingehend) vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder des je 12-monatigen Verlängerungszeitraums gekündigt wird.

b. Die Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt der Deutschen Industriegruppe Verlag vorbehalten. Wichtige Gründe sind u. a. Nichtzahlung trotz Fälligkeit und Verzug, Vermögensverfall, Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Kunden sowie Anhaltspunkte dafür, dass durch die Veröffentlichung des Werbeeintrags das geschäftliche Ansehen von der Deutschen Industriegruppe Verlag Schaden nehmen könnte.

 

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

a. Rechnungsbeträge sind nach Rechnungsstellung durch die Deutsche Industriegruppe Verlag sofort zur Zahlung fällig. 10 Tage nach Rechnungsstellung befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug. Für jede Mahnung kann die Deutsche Industriegruppe Verlag einen pauschalen Mahnkostenbetrag in Höhe von 5,00 Euro erheben. Auftragsvermittler, sonstige Unternehmen oder Dritte sind nicht berechtigt, Zahlungen für der Deutschen Industriegruppe Verlag entgegenzunehmen. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so wird der restliche offene Rechnungsbetrag auf einmal fällig.

b. Eine Aufrechnung ist für den Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.

 

§ 8 Gewährleistung und Haftung

a. Bei lediglich unerheblichen oder kurzzeitigen Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit und der Abrufbarkeit einzelner Einträge ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.

b. Mängelrügen müssen bei offensichtlichen Fehlern jeweils spätestens 4 Wochen nach Erscheinen des jeweiligen Produkts geltend gemacht werden, ansonsten erlischt ein eventueller Anspruch.

c. Die Deutsche Industriegruppe Verlag übernimmt für Zugangseinschränkungen, die auf höherer Gewalt oder sonstigen von der Deutschen Industriegruppe Verlag nicht zu vertretenden und außerhalb ihres Einflussbereiches liegenden Umständen beruhen, keine Gewähr.

Die Deutsche Industriegruppe Verlag ist zur Durchführung von Wartungsarbeiten an Servern und Datenbanken berechtigt, die kurzfristige Unterbrechungen des Angebots des Produkts zur Folge haben können. Störungen des Betriebsablaufs, insbesondere des Datenabrufs, wird die Deutsche Industriegruppe Verlag dabei so gering wie möglich halten.

d. Die Deutsche Industriegruppe Verlag haftet für einen von ihr verschuldeten Sachschaden für den Wiederherstellungsaufwand bis maximal zu einem Betrag in Höhe der in dem betreffenden Kalenderjahr von dem Kunden gezahlten Vergütung. Die Ersatzpflicht umfasst nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der grob fahrlässigen Pflichtverletzung, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur für durch die Verletzung von sog. Kardinalpflichten verursachte Schäden und ist in der Höhe auf die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen vorhersehbaren Schäden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche grundlegenden vertragswesentlichen Pflichten, die maßgeblich für den Vertragsabschluss der Parteien waren und auf deren Einhaltung die Parteien vertrauen durften.

e. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden, die durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen der Deutschen Industriegruppe Verlag verursacht wurden.

f. Für jegliche Fehler aufgrund Übermittlung von Informationen unter Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen besteht keine Haftung auf Seiten der Deutschen Industriegruppe Verlag

 

§ 9 Änderung der AGB

a. Die Deutsche Industriegruppe Verlag ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.

b. Wird den geänderten Bestimmungen nicht innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der elektronischen oder schriftlichen Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung widersprochen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so wird der Vertrag zu den bisher geltenden Bedingungen fortgesetzt; die Deutsche Industriegruppe Verlag behält sich für diesen Fall aber das Recht vor, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.

c. Bei Änderungen und Ergänzungen, die aus zwingenden rechtlichen Gründen unerlässlich sind, entfällt die Ankündigungspflicht der Deutschen Industriegruppe Verlag und das Widerspruchsrecht des Kunden. Änderungen und Ergänzungen, die auf Grund zwingender rechtlicher Gründe vorgenommen werden, begründen keine Ansprüche oder Rechte des Kunden.

 

§ 10 Sonstiges

Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Berlin, soweit kein anderer ausschließlicher Gerichtsstand besteht.

Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragschließenden verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht.