Prüfung von Regalsystemen
Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtung –regalsystem
neue DIN EN 15635!
Lagereinrichtungen/Regale sind Arbeitsmittel. Sie unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung.
Sie müssen gemäß § 10 der BetrSichV von befähigten Personen kontrolliert werden. Die neue europäische Norm DIN EN 15635 legt den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest und verlangen von Lagerbetreibern eine regelmäßige Inspektion ihrer Regaleinrichtungen durch eine fachkundige Person. Außerdem ist selbstverständlich eine Inspektion / Abnahme bei einem Umzug notwendig.
Wir können Ihnen diese Abnahme durch uns anbieten. Auch die jährliche Prüfung Ihrer Regalsysteme können Sie durch uns durchführen lassen, ach bei laufendem Betrieb.