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Observations von Außendienstmitarbeitern

Ihr Außendienstmitarbeiter erstellt Ihnen eine hohe Fahrtkostenabrechnung
und Sie haben die Vermutung, dass dieser nicht zu den angegebenen Kunden
fährt, sondern lieber seiner Freizeitbeschäftigung nachgeht.

Durch unsere Beauftragung, erhalten Sie
Klarheit darüber von wann bis wann ihr
Mitarbeiter für Sie tätig war und welche
Kunden in Wahrheit von ihm besucht
wurden. Außerdem erhalten Sie durch
unsere Verfolgung dieser Person die
gesamt gefahrenen Kilometer genannt.
Dies erfolgt mit gerichtsverwertbaren
Beweisen.
Bei Beobachtung von Mitarbeitern muss die
Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht informieren.
(BAG AZ R 116/86)
Der Beklagte ein Außendienstmitarbeiter wird
verurteilt, die Vergütung einer Woche zurückzuzahlen,
da er seiner Hauptverpflichtung zur Leistung von
Arbeit nicht nachgekommen sei und darüber hinaus
auch die Arbeitsgeberanteile zur Sozialversicherung,
sowie die entstandenen Detektivkosten zu erstatten.