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Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall

Einer Ihrer Mitarbeiter ist dauerhaft krank?
Sie haben die Vermutung, dass dieser sich nur der Arbeit entziehen will? Wir liefern
Ihnen Klarheit! Wie? Durch Ihre Beauftragung werden wir aktiv und observieren
(lat. Observare -Beobachten) diese Person, stellen alle ihre Aktivitäten im Tagesverlauf
fest. Durch visuelle Beweise und einen detaillierten minutiösen Bericht erhalten Sie
gerichtsverwertbare Beweise für einen Betrug von uns.
Ein Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig krank
geschrieben ist und zuhause zu privaten Zwecken
arbeitet (hier: Tapeziert- und. Malerarbeiten) darf
grundsätzlich gekündigt werden.
(LAG Rheinland Pfalz,Az.Sa 979/99)
Betriebsrat, Missbrauch der Lohnfortzahlung
im Krankheitsfall (Blaumacher), Diebstahl,
Videoüberwachung.
Ist der Auftraggeber einer Detektei ein Gewerbe -
treibender oder Freiberufler, so ist in der Regel die
Rechnung einer Detektei als Betriebsausgabe absetzbar.
(Finanzgericht Hessen,Az.8K 3370/88,EFG.89,S.576)
Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch Detektive überwachen lassen und ihnen die Kosten
dafür in Rechnung stellen, wenn diese die Krankheit tatsächlich nur vorgetäuscht haben um eine Lohn -
fortzahlung zu erreichen. Voraussetzung ist ein berechtigter Anfangsverdacht, dass der Mitarbeiter seine
Krankheit nur vortäuscht. (BAG Kassel, Az.8AZR 5/97)