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Gefahrguttransport, Bereitstellung Gefahrgutbeauftragter

Gefahrguttransport, Bereitstellung Gefahrgutbeauftragter

Bei der Beförderung von Gefahrstoffen und -gütern schreibt der Gesetzgeber zwingend das Vorhandensein eines Gefahrgutbeauftragten und die Dokumentation des Transportes vor. Der Aufgabenbereich des Gefahrgutbeauftragten umfasst also:

    Überprüfung und Überwachung
    Dokumentation
    Beratung und Schulung der Beteiligten
    Klassifizierung der Gefahrgüter

Wir können Ihnen diese Leistungen, neben dem eigentlichen Transport, als Inhouse-Lösung durch unseren zugelassenen Beauftragten bei Transport auf Strasse, mit Zulaufverkehr zu Binnenschiff, Eisenbahn und Luftfracht anbieten.


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