Gefahrguttransport, Bereitstellung Gefahrgutbeauftragter
Bei der Beförderung von Gefahrstoffen und -gütern schreibt der Gesetzgeber zwingend das Vorhandensein eines Gefahrgutbeauftragten und die Dokumentation des Transportes vor. Der Aufgabenbereich des Gefahrgutbeauftragten umfasst also:
Überprüfung und Überwachung
Dokumentation
Beratung und Schulung der Beteiligten
Klassifizierung der Gefahrgüter
Wir können Ihnen diese Leistungen, neben dem eigentlichen Transport, als Inhouse-Lösung durch unseren zugelassenen Beauftragten bei Transport auf Strasse, mit Zulaufverkehr zu Binnenschiff, Eisenbahn und Luftfracht anbieten.
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