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Einführung alternativer Energiemanagementsysteme nach DIN16247 oder SpaEfV Anlage2

Kliene und Mittlere Unternehmen (KMU) müssen bei Beantragung des sogenannten Spitzenausgleichs im Rahmen der Rückerstattung von Energie- und Stromsteuer ein alternatives Energiemanagemenetsystem nachweisen. Im Rahmen der Energieberatung für den Mittelstand erstelle ich ihnen in erweiterter Beratung die entsprechenden Unterlagen und begleite Sie bei der Testierung.


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