Kliene und Mittlere Unternehmen (KMU) müssen bei Beantragung des sogenannten Spitzenausgleichs im Rahmen der Rückerstattung von Energie- und Stromsteuer ein alternatives Energiemanagemenetsystem nachweisen. Im Rahmen der Energieberatung für den Mittelstand erstelle ich ihnen in erweiterter Beratung die entsprechenden Unterlagen und begleite Sie bei der Testierung.