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Diebstahlsdelikte

Diebstahlsdelikte
Bei besonders schweren Verstößen, durch die das
Vertrauen vom Arbeitgeber zum Mitarbeiter gestört
wird, akzeptieren Gerichte auch eine sofortige
Kündigung ohne vorherige Abmahnung.
Die Auffassungen der Gerichte von „besonders
schweren Verstößen“ reichen vom Diebstahl eines
Kuchenstückes (Bundesarbeitsgericht,Az:2 AZR 3/83)
bis zur Arbeit in einem fremden Betrieb trotz erfolgter
Krankschreibung. (OLG Stuttgart, 15.03.89,8 WF 96/88)
Verdeckte Videoüberwachung ist zulässig, wenn
Warenverluste entstanden sind, oder Diebstähle vorliegen
und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet, den Täter zu identifizieren.