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Bewerber überprüfen

Sie haben Interesse an einem neuen
Mitarbeiter, sind aber noch nicht voll
und ganz von diesem überzeugt?
Haben Sie die Vermutung, dass dieser
Ihnen etwas verheimlicht?
Unsere Lösung: „Wir recherchieren in der
Vergangenheit dieser Person, um Ihnen
genau mitzuteilen, ob es unbedenklich ist
diese Person im eigenen Unternehmen zu
beschäftigen oder nicht. Überprüfen die
vorherigen Arbeitsstellen und decken
Fälschungen von Zeugnissen oder Lücken
im Lebenslauf auf.

Hat ein Bewerber seinem späteren Arbeitgeber gefälschte Zeugnisse vorgelegt, muss er nach einer Entlassung auch
noch Schadensersatz leisten. Das Landesarbeitsgericht in Köln entschied:
„Die aufgewendete Vergütung einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sei zurück zu zahlen.
Der Arbeitgeber müsse sich darauf verlassen können, dass Arbeitszeugnisse der Wahrheit entsprechen“