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Inkassobüro Ove Jannsen


Kirchensteig 9
D-25899 Niebüll

0 46 61 / 58 54
0 46 61 / 39 29

immo.jannsen@t-online.de
www.inkasso-jannsen-niebuell.de


 

 

Firma


Ich habe seit 2004 bis Sommer 2008 in Niebüll ein Inkassobüro mit der Einschränkung “aussergerichtlicher Forderungseinzug” betrieben, d.h. ich durfte bis dahin nicht gerichtlich tätig werden. Seit Sommer 2008 bin ich registrierter Rechtsdienstleister und darf nunmehr auch den gerichtlichen Forderungseinzug betreiben, mit Ausnahme der Vollstreckung in Immobilien. Dieses Problem habe ich aber dadurch gelöst, dass zwei Anwaltskanzleien aus Niebüll, mit denen ich eng zusammen arbeite, für mich die Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Mehrkosten entstehen den Auftraggebern dadurch nicht. Auf Erfolgsbasis arbeite ich nicht, sondern rechne meine Gebühren so ab, wie es ein Rechtsanwalt auch tut. Es gibt für Rechtsanwälte feste Gebührensätze, die streitwertabhängig sind. An diese Gebührensätze lehne ich mich auch an und erhebe auch nur die Gebühren, die ein Rechtsanwalt erhalten könnte. Meine Tätigkeit beginnt nach Erhalt des Auftrages in der Regel mit einer Zahlungsaufforderung, verstreicht die dort gesetzte Frist von 10 Tagen zur Zahlung fruchtlos, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Ich lege zunächst die Beträge aus, die für die notwendigen Vollstreckungsmaßnahmen erforderlich sind (Gerichts-/Gerichtsvollzieher-kosten, Gebühren für Meldeämter u. ä.). Führt die Vollstreckung nicht zum Erfolg, rechne ich nach einem Jahr meinen Vorgang mit dem Auftraggeber ab. Nach dem Gesetz hat der Auftraggeber für die Gebühren des von ihm beauftragten Inkassobüros aufzukommen, wenn der Schuldner nicht in der Lage oder willens ist, die Kosten zu bezahlen. Der Gläubiger hat aber einen Anspruch darauf, dass der Schuldner diese Kosten bezahlt, die Beträge können sogar in einem gesonderten Schuldtitel festgesetzt werden. Geschieht dies nicht, sind sie ohne weiteres mit dem schon vorhandenen Schuldtitel beitreibbar. Um Kosten zu sparen, wende ich mich auch oft an eine Auskunftei, die dann versucht, die Vermögensverhältnisse des Schuldners zu durchleuchten und insbesondere den Arbeitgeber zu ermitteln. Das Verfahren auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid) würde u. U. Kosten von 200,00 EUR auslösen, während eine Auskunftei derzeit (Stand August 2007) 23,80 EUR brutto berechnet. Ich versuche natürlich auch, mit den Schuldnern Ratenzahlungen zu vereinbaren, wobei es leider häufig so ist, dass die Schuldner zwar Zusagen geben, diese dann aber nicht einhalten. In dem Falle vollstrecke ich dann wieder, insbesondere kann auch eine Lohn- oder eine Kontopfändung in Betracht kommen. Da in der heutigen Zeit fast alle Zahlungen unbar abgewickelt werden, ist der Schuldner natürlich auf die Führung eines Bankkontos angewiesen. Bei einer Pfändung wird das Bankkonto automatisch durch die Bank gesperrt und der Schuldner kann dann derzeit (Stand August 2007) nach Ablauf einer Schonfrist nicht mehr über das Kontoguthaben verfügen. Da er andererseits aber monatlich bestimmte Ausgaben hat, die vom Konto bestritten werden, kann er sich in der Regel nicht erlauben, dass sein Konto gesperrt wird und muss versuchen, mit mir dann eine Vereinbarung zu treffen. Es soll an dieser Stelle allerdings nicht verhehlt werden, dass manche Schuldner “recht dickfellig” sind und sich um eine Kontopfändung überhaupt nicht kümmern. Das hat dann seinen Grund darin, dass so gut wie keine Beträge auf dem Konto eingehen, die pfändbar wären. Allerdings handhaben viele Banken es so, dass sie die Geschäftsbeziehung in dem Moment zu dem Schuldner aufkündigen, wo eine Kontopfändung eingeht. Das überwachen einer solchen Pfändung stellt für die Bank natürlich einen außerordentlichen Aufwand dar, schließlich haftet die Bank auch dann, wenn sie einen Fehler macht und dem Schuldner Beträge auszahlt, die an sich an den Gläubiger gehen sollten. Um dieses zu vermeiden, beendet die Bank dann in der Regel die Geschäftsbeziehungen mit den Schuldnern. Ansonsten schöpfe ich alle rechtlichen Maßnahmen aus, die gegeben sind, um die Forderung beizutreiben. Es ist auch nicht so, dass ich im Falle einer Ratenzahlung auf so hohen Raten bestehe, dass die Schuldner von vornherein sagen, wir können das nicht bezahlen und lehnen die Ratenzahlung deswegen ab. Man kann mit mir reden, wenn man sich eines höflichen Tones befleißigt, anderenfalls wird ein Gespräch sofort abgebrochen. Schließlich führt es zu nichts, wenn man sich lautstark mit dem Schuldner streiten muss.


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