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Boden und Gewässerschutz mit neuer Bundesverordnung geregelt

Author: Brewes GmbH

Boden und Gewässerschutz mit neuer Bundesverordnung geregelt

Am 1. August 2017 trat die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft.

Diese wurde in der Vergangenheit durch die einzelnen Länderverordnungen festgelegt. Ab sofort gilt diese auf Bundesebene.

 
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s0905.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s0905.pdf%27%5D__1504177142227
 

Sie regelt

- die Gefährlichkeitseinstufung der beinhaltenden Stoffe und Gemische,
- die technischen Anforderungen, die die Anlagen erfüllen müssen, die mit diesen Stoffen und Gemischen umgehen
- und Pflichten der Betreiber dieser Anlagen.

Die Verordnung betrifft alle Anlagen, in denen sich wassergefährdenden Stoffe befinden: von der Biogasanlage über Tankstellen, Galvanisierereien, Raffinerien bis zu privaten Heizölbehälter.

 
Für Heizölverbraucheranlagen ab dem in Krafttreten der Verordnung gilt:

 
- dass Öltanks über 1.000 Liter Fassungsvermögen in Überschwemmungsgebieten und Wasserschutzgebieten, die ab dem 1. August 2017 errichtet werden, wiederkehrend von einem zugelassenen Sachverständigen zu prüfen sind. Mit der bisherigen Rechtslage war dies bisher nur einmalig notwendig.
- oberirdische Heizölanlagen mit mehr als 1.000 Liter und bis 10.000 Liter Fassungsvermögen, die ab dem 1. August 2017 errichtet werden, müssen vor der Inbetriebnahme und nach einer wesentlichen Änderung im Rahmen einer einmaligen Prüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen geprüft werden. Bisher galt dies nur in besonderen Fällen, wie bei Punkt 1.
- Alle oberirdischen Öltanks mit einem Fassungsvermögen über 10.000 Liter und alle unterirdischen Öltanks (ohne Rücksicht auf das Fassungsvermögen) sind wie schon bisher vor Inbetriebnahme und bei wesentlicher Änderung und auch wiederkehrend durch Sachverständige zu prüfen.

Die Prüffrist beträgt in der Regel fünf Jahre. Bei unterirdischen Anlagen in Wasserschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten beträgt die Frist 30 Monate.

 
Heizölverbraucheranlage die von einem Sachverständigen erfolgreich geprüft wurden, erhalten eine Prüfplakette auf https://www.brewes.de/pruefkennzeichen/pruefplaketten.html .

Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie beim:

Tüv-Süd http://www.tuev-sued.de/anlagen-bau-industrietechnik/fokus-themen/awsv#tab_1497343430570322690665
BGHW https://www.bghw.de/presse/aktuelles/neue-vorschriften-und-regeln/neue-verordnung-ueber-anlagen-zum-umgang-mit-wassergefaehrdenden-stoffen-awsv
Bmub http://www.bmub.bund.de/themen/wasser-abfall-boden/binnengewaesser/wassergefaehrdende-stoffe/awsv-verordnung/


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